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   LG Saarbrücken, 21.02.2012 - 10 O 36/11   

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LG Saarbrücken, 21.02.2012 - 10 O 36/11 (https://dejure.org/2012,82899)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2012 - 10 O 36/11 (https://dejure.org/2012,82899)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 10 O 36/11 (https://dejure.org/2012,82899)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 08.07.2015 - 11 U 180/14

    Umfang der Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit der an einer

    Der Kläger erhob daraufhin in dem Verfahren 010 O 36/11 LG Münster gegen Frau T Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Kaufvertrages.

    Als das Landgericht Münster im Verfahren 010 O 36/11 nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens mit Urteil vom 08.03.2011 auf den Hilfsantrag des Klägers hin feststellte, dass die Verkäuferin T bereits bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 10.02.2010 geschäftsunfähig gewesen ist, schlossen der Kläger und die Eheleute L am 24.04.2013 in dem Verfahren LG Münster 010 O 116/11 einen gerichtlichen Vergleich mit dem Inhalt, dass der zwischen ihnen geschlossene Kaufvertrag nach Möglichkeit doch noch durchgeführt werden soll.

    Im vorliegenden Verfahren nimmt der Kläger den beklagten Notar nunmehr mit dem Vorwurf, dass er sich bei der Beurkundung des notariellen Grundstückskaufvertrages vom 10.02.2010 nicht in hinreichender Weise von der Geschäftsfähigkeit der Verkäuferin T überzeugt habe, auf Erstattung ihm durch die Rechtsstreite LG Münster 010 O 36/11 und 010 O 116/11 sowie den erneuten Kauf des Grundstücks entstandener Aufwendungen und Mehrkosten in Anspruch.

    Zudem habe der Beklagte bereits im Verfahren LG Münster 010 O 36/11 als Zeuge ausgesagt, keine konkreten Erinnerungen an Erörterungen über den Inhalt des Kaufvertrages zu haben.

    Ferner hat der Senat die Akten 010 O 36/11, 010 O 116/11 und 014 O 86/14 jeweils Landgericht Münster beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Eine solche Vorgehensweise ist vorliegend auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Beklagte - wie das Landgericht gemeint hat - bereits bei seiner Zeugenvernehmung im Verfahren 010 O 36/11 LG Münster angegeben hätte, zu weiteren Angaben nicht in der Lage zu sein.

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Sa. vom 21.2.2012 (Az. 10 O 36/11) dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits - ohne Berücksichtigung der mit der Beschwerde nicht angefochtenen Kosten des Vergleichs - zu 80 % dem Kläger auferlegt werden, zu 20 % der Beklagten.
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